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Erschließungsbeitragsrecht

Um Bauland für Wohn- wie für Gewerbezwecke nutzbar zu machen, muss es zuerst einmal erschlossen sein. Das heißt: in puncto Nutzwasser, Kanalisation, Elektrizität, Energie (wie etwa Gas) und Straßenverkehr muss es an die bereits vorhandenen Netze angebunden werden. Erst dann gilt ein Baugrundstück als erschlossen. 

Diese technische bzw. verkehrsmäßige Erschließung ist naturgemäß eine kostspielige Angelegenheit. An ihr müssen sich Bauherren bei Kommunen und Versorgern mit Beiträgen beteiligen. Sie werden Erschließungsbeiträge genannt. Mit Hilfe dieser Erschließungsbeiträge werden auch Folgekosten der Versorger, so zum Beispiel Verbesserungen oder Erneuerungen der vorhandenen Netze, auf die Grundstückseigner umgelegt. Beim Straßenbau hingegen geht es in Fragen des Erschließungsbeitragsrechts nur um die Kosten der Erstanlagen. Für Folgekosten gilt hier das Straßenausbaurecht mit seinen Straßenbaubeitragsrecht.

Erschließungsbeiträge fallen unter das Baurecht mit seinem Baugesetzbuch (BauGB). Die prozentuale Aufteilung der Beiträge zwischen Kommune und Grundstückseignern eines zu erschließenden Gebietes wird in der jeweiligen Gemeindesatzung geregelt. Wie die Kosten wiederum unter den Eignern aufgeteilt werden, richtet sich nach Kriterien wie etwa der Grundstücksgröße. Der Erschließungsbeitrag an den einzelnen Eigner ergeht per Bescheid, in dem die Höhe des Beitrags festgelegt wird. 

Das Straßenbaubeitragsrecht richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach § 8 KAG NRW. Da in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist, muss im Einzelfall sowohl gegen einen Erschließungsbeitrags- wie auch gegen einen Straßenbaubeitragsbescheid unmittelbar Klage an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht erhoben werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt 7 Verwaltungsgerichte mit Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster. Das für die Berufungsverfahren zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz ebenfalls in Münster