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Steuererklärung

In Deutschland existiert die Pflicht zur Erstellung einer jährlichen Steuererklärung. Dies gilt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen, wenn diese einer Beschäftigung nachgehen. Die Steuererklärung muss zu bestimmten Terminen abgegeben werden. Die Finanzbehörde setzt auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung die zahlende Steuer fest. 

Seit einigen Jahren besteht in immer mehr Bundesländern die Pflicht die Steuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Das ist aus technischen Gründen nicht jedem Steuerpflichtigen möglich.

Das deutsche Steuerrecht ist das umfangreichste Steuerrecht weltweit und läßt somit auch den größten Gestaltungsspielraum zu. Es ist daher nicht überraschend, dass trotz vieler Hilfen ein Steuerberater aufgrund seiner Erfahrung in vielen Fällen weitere Steuerersparnisse generieren kann.

 Die Steuerarten werden  zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. So geben natürliche Personen eine Einkommensteuererkärung ab. Juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften erstellen eine Körperschaftssteuererklärung. Unternehmen sind verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung und eine Gewerbesteuererkärung abzugeben. Mit einem Berater an der Seite sind Erklärungen nicht nur fachmännisch erstellt, sondern es darüber hinaus auch Fristen eingeräumt, die ohne einen Berater nicht gewährt werden. 

Unternehmen mit Mitarbeiter im sozialversicherungspflichtigen Verhältnis erhalten eine Gehaltsabrechnung. Hierzu seitens des Unternehmens eine Lohnsteueranmeldung erfolgen, und die Lohnsteuer abgeführt werden. Da es sich hier um Sozialversicherungsleistungen handelt, ist die pünktliche Meldung der Beiträge wichtig. Fehlverhalten werden mit empfindlichen Sanktionen geahndet. 

Eine verspätete Abgabe, oder Nichtabgabe der Steuererklärung führt in vielen Fällen zu einer Schätzung gemäß §162 AO. Diese sollte möglichst vermieden werden. 

Selbstverständlich gibt es über die bekannten Steuererklärungen weitere spezielle Situationen für die Steuererkärungen erstellt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Erschaftsteuererklärung, oder die Schenkungsteuererklärung. 

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, oder Arbeitgeber sind, helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Steuerangelegenheiten. In einem persönlichen Termin erörtern wir die Aufgaben und den notwendigen Aufwand. Wir freuen uns auf unser erstes Beratungsgespräch.