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Strassenbaurecht

Bei dem Wort „Straßenbaubeitragsrecht“ handelt es sich um einen zuerst etwas irreführenden Begriff. Denn hier geht es nicht um Autobahnen oder Bundesstraßen. Im Straßenbaubeitragsrecht wird über die sogenannten Straßenbaubeitragssatzungen die Finanzierung des Straßenbaus der Gemeinden geregelt. Dies ist so im Kommunalabgabenrecht der Länder enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich bei Angelegenheiten im Straßenbaubeitragsrecht also um eine Sache der Kommunen. 

Für Immobilienbesitzer kann das Straßenbaubeitragsrecht überraschend zu einer teuren Angelegenheit werden, egal ob ihr Haus in der Stadt oder im Grünen steht. Denn es betrifft nicht die Neuerschließung von Gebieten oder den Neubau von Straßen (dies würde unter das Erschließungsbeitragsrecht fallen). Beim Straßenbaurecht geht es – in Zusammenhang mit dem Straßenbaubeitrag – um Erhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmen an bereits bestehenden Straßen. Und auch darum, wie sich Anlieger in solchen Fällen mit einem Beitrag an den Kosten solcher Straßenbauarbeiten zu beteiligen haben. 

Damit kann das Straßenbaubeitragsrecht einen Grundstückseigentümer sehr schnell betreffen und finanziell belasten. Als Rechtsanwalt mit einem Schwerpunkt im Straßenbaubeitragsrecht bin ich Ihnen bei Streitigkeiten mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder anderen Beteiligten gerne mit meinem Fachwissen behilflich.