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Verkehrsrecht

Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er als Fußgänger, Fahrradfahrer, oder Autofahrer sich im Strassenverkehr bewegt, kann mit dem Verkehrsrecht in Kontakt kommen. Das Verkehrsrecht wird dem Verkehrswesen zugeordnet. Es umfasst beispielsweise die Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen.

Das gesamte Verkehrsrecht ist sehr komplex, da es sich aus dem öffentlichen und privaten Recht zusammensetzt. Dabei stellt für den Bürger das Straßenverkehrsrecht den häufigsten Berührungspunkt mit der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit dar. 

Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit der Haftung bei Verkehrsunfällen. Aber auch das zivile Vertragsrecht, also der Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen und deren fehlgeschlagene Reparatur sind hierunter zu fassen. 

Ein sehr wichtiger Teilbereich ist das Verkehrsstrafrecht bzw. das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hierbei geht es um die Missachtung von Verkehrsregeln von Verkehrsteilnehmern, beispielsweise durch zu schnelles Fahren, falsches Parken, zu dichtes Auffahren etc. Solche Vergehen führen häufig zu Verwarn- und Bußgeldern. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann von der Führerscheinbehörde bei schweren Vergehen bzw. bei der Annahme einer Ungeeignetheit des Führerscheininhabers ausgesprochen werden. Gerne vertrete ich Sie insoweit vor der zuständigen Bußgeldbehörde, bei Unfällen gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und selbstverständlich auch vor Gericht. 

Verkehrsteilnehmern wird sehr häufig ein Vergehen vorgeworfen, das nicht berechtigt ist. Auch werden Verkehrsteilnehmer nicht darüber informiert, wann sie der Bußgeldbehörde gegenüber schweigen dürfen. Sie sollten sich hier fachkompetenten Rat einholen. Ich stehe Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. 

Ich unterstütze Sie deshalb gerne im Bereich des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder auch bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ebenso bei der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)  wie bei der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).