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Vertragsrecht

Ob zwischen Privatpersonen oder Unternehmen – ein Vertrag regelt die Fakten und Details einer Abmachung in schriftlicher Form. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei gerne. Ich überprüfe für Sie die Verträge, die Sie vorgelegt bekommen. Ich helfe Ihnen auch gerne bei der Ausarbeitung der Verträge, die Sie Ihrem Vertragspartner unterbreiten wollen. Auch stehe ich Ihnen selbstverständlich bei Streitigkeiten zur Seite, die nach Abschluss und Unterzeichnung von Verträgen aufkommen. 

Dabei legt im Vertragsrecht der „Grundsatz der Vertragsfreiheit“ fest, dass die beteiligten Parteien in ihren Vertragsinhalten prinzipiell erst einmal frei sind. Wer einen Vertrag abschließen möchte, hat also grundsätzlich erst einmal Spielraum, seine eigenen Interessen auszuhandeln oder zu vertreten. 

Dies gilt aber nur innerhalb eines bestimmten Rahmens. Denn kein Vertragsinhalt, kein Vertragspartner darf gegen gegen bestehende Gesetze verstoßen. Dies gilt für die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches ebenso wie für die aller anderen existierenden Gesetzessammlungen. Genauso wenig darf ein Vertrag sittenwidrig sein, also gegen die guten Sitten verstoßen. 

Im Vertragsrecht gibt es darüber hinaus noch andere Umstände zu beachten, die der Wirksamkeit eines Vertrags im Wege stehen. Ein abzuschließender Vertrag kann nämlich unter Umständen niemals rechtens werden. Genauso kann ein bereits bestehender Vertrag im Nachhinein für nichtig erklärt werden. Gründe, die zur Nichtwirksamkeit eines Vertrages führen, sind unter anderem die mangelnde Geschäftsfähigkeit eines der Vertragspartner, Drohung oder Zwang. Aber auch Arglist oder Täuschung lassen einen Vertrag hinfällig werden. 

Wer also einen Vertrag formulieren oder einen vorgelegten Vertrag unterzeichnen möchte, sollte sich im Vorfeld genau informieren, ob die einzelnen Formulierungen auch mit allen Aspekten des geltenden Rechts vereinbar sind. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen hierbei gerne. Ich überprüfe für Sie die Verträge. Ich helfe Ihnen zudem bei der Ausarbeitung der Verträge, die Sie mit anderen Personen oder Firmen schließen möchten. Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch bei allen Streitigkeit zur Seite, die nach Abschluss und Unterzeichnung von Verträgen aufkommen, sei es gegenüber Ihren Vertragspartnern oder auch vor Gericht.