WEITERE RECHTSGEBIETEArbeitsrecht in Deutschland
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und tarifliche Regelungen geprägt. Es regelt die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit von Arbeitnehmern und stellt sicher, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsrechts gehören:
- Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 611 ff. BGB) – Grundlage für Arbeitsverträge
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Schutzmechanismen bei Kündigungen
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Rechte von Betriebsräten
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – Regelungen zu Arbeitszeitmodellen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Schutz werdender und stillender Mütter
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Mindesturlaub für Arbeitnehmer
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen
Das Arbeitsrecht wird in zwei Hauptbereiche unterteilt:
- Individualarbeitsrecht: Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z. B. Arbeitsverträge, Lohnansprüche, Urlaubsansprüche und Kündigungen.
- Kollektivarbeitsrecht: Betrifft die Beziehung zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten, insbesondere Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte.
Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag genannt. Dieser kann individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestaltet werden, muss jedoch gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wichtige Bestandteile sind:
- Art der Tätigkeit
- Arbeitszeit und Vergütung
- Kündigungsfristen
- Urlaubsanspruch
- Wettbewerbsverbote (falls zutreffend)
Neben individuellen Verträgen spielen Tarifverträge eine bedeutende Rolle. Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen und können für bestimmte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden.
Ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsrecht ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Auch Änderungskündigungen und Versetzungen sind häufige Konfliktthemen.
Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind gestaffelt und richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat Kündigungsfrist
- 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate Kündigungsfrist
- 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate Kündigungsfrist
- 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate Kündigungsfrist
- 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate Kündigungsfrist
- 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate Kündigungsfrist
- 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate Kündigungsfrist
Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

