FACHGEBIET STEUERRECHTSteuererklärung
In Deutschland besteht für viele Unternehmen und Privatpersonen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Diese muss zu bestimmten Fristen eingereicht werden, damit das Finanzamt die festzusetzende Steuer berechnen kann.
Mit den stetigen Änderungen im Steuerrecht und der zunehmenden Pflicht zur elektronischen Abgabe in vielen Bundesländern kann die Erstellung einer Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellen. Wir unterstützen Sie dabei, Fristen einzuhalten, Steuervorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Das deutsche Steuerrecht ist eines der umfangreichsten weltweit, bietet aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern zu optimieren. Je nach steuerlicher Stellung gibt es unterschiedliche Arten von Steuererklärungen:
Einkommensteuererklärung (ESt)
- Für natürliche Personen (Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler)
- Geltendmachung von Steuervorteilen & Abzugsmöglichkeiten
Körperschaftsteuererklärung (KSt)
- Für juristische Personen (z. B. GmbH, AG)
- Regelung der steuerlichen Belastung von Kapitalgesellschaften
Umsatzsteuererklärung & Umsatzsteuervoranmeldung
- Pflicht für Unternehmen & Selbstständige
- Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
Gewerbesteuererklärung (GewSt)
- Abgabe durch gewerbliche Unternehmen
- Berechnung der Gewerbesteuerpflicht
Lohnsteueranmeldung & Gehaltsabrechnung
- Arbeitgeberpflicht bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern
- Pünktliche Abführung der Lohnsteuer zur Vermeidung von Sanktionen
Weitere Steuererklärungen
Neben den gängigen Steuererklärungen gibt es auch spezielle Erklärungen für bestimmte Anlässe, wie z. B.:
Erbschaftsteuererklärung – bei Vermögensübertragungen durch Erbschaft
Schenkungsteuererklärung – bei Schenkungen über Freibeträge hinaus
- Fristverlängerung: Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite profitieren Sie von verlängerten Fristen für die Abgabe.
- Steuerersparnisse: Dank Fachwissen und Erfahrung können wir legale Steueroptimierungen nutzen.
- Sicherheit & Fehlervermeidung: Vermeidung von Schätzungen durch das Finanzamt (§ 162 AO), die oft zu höheren Steuerlasten führen.
- Vermeidung von Bußgeldern & Sanktionen: Gerade bei Lohnsteuer & Sozialabgaben drohen empfindliche Strafen bei verspäteter oder falscher Abgabe.

