Jahresabschlüsse

Klar, präzise, rechtssicher!
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FACHGEBIET STEUERRECHTJahresabschlüsse

Rechtssicher, Präzise & Maßgeschneidert

Ein Jahresabschluss ist für jeden Kaufmann Pflicht – sowohl zu Beginn eines Handelsgewerbes als auch zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Er gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens und besteht aus:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang (bei Kapitalgesellschaften & haftungsbeschränkten Personengesellschaften)

Der Anhang dient zur Untergliederung von Bilanz- und GuV-Posten und erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Grundlage für den Jahresabschluss: Buchführung & Inventar

Die Basis eines jeden Jahresabschlusses ist die Buchführung, in der alle Geschäftsvorfälle des Jahres ordnungsgemäß erfasst werden. Ergänzend dazu bildet das Inventar – das Ergebnis der jährlichen Inventur – eine wichtige Grundlage.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie nicht nur die gesamte Buchhaltung, inklusive Lohnabrechnungen, sondern erstellt selbstverständlich auch den Jahresabschluss.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Eine Alternative zur Bilanzierung

Neben der klassischen Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gibt es die Möglichkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese vereinfachte Gewinnermittlung ist für bestimmte Unternehmer gedacht und verzichtet auf:

  • Doppelte Buchführung
  • Bilanzierungspflicht

Stattdessen erfolgt die Gewinnermittlung nach der Formel:

  • Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust

Laut § 4 Abs. 3 EStG können alle Steuerpflichtigen, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, diese vereinfachte Methode nutzen.

Wer kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?

Nicht jeder Unternehmer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die EÜR kommt insbesondere für folgende Unternehmen infrage:

  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler)
  • Kleingewerbetreibende ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb
  • Selbstständige Handelsvertreter
  • GbR-Gesellschaften

Auch bestimmte Einzelkaufleute können unter den Bedingungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG, 2009) auf eine Bilanzierung verzichten. Voraussetzung:

  • Umsatzerlöse ≤ 500.000 €
  • Jahresüberschuss ≤ 50.000 €
  • Zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage unterhalb dieser Werte
Jahresabschlüsse
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Jahresabschluss & Steueroptimierung
Wir beraten Sie umfassend!

Je nach Unternehmensgröße und -struktur können Unternehmer zwischen EÜR und Bilanzierung wählen – sofern keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht. Wir beraten Sie individuell zu den steuerlichen Vorteilen und übernehmen zuverlässig die Erstellung Ihres Jahresabschlusses.

Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung!
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