FACHGEBIET STEUERRECHTJahresabschlüsse
Ein Jahresabschluss ist für jeden Kaufmann Pflicht – sowohl zu Beginn eines Handelsgewerbes als auch zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Er gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens und besteht aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Anhang (bei Kapitalgesellschaften & haftungsbeschränkten Personengesellschaften)
Der Anhang dient zur Untergliederung von Bilanz- und GuV-Posten und erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Basis eines jeden Jahresabschlusses ist die Buchführung, in der alle Geschäftsvorfälle des Jahres ordnungsgemäß erfasst werden. Ergänzend dazu bildet das Inventar – das Ergebnis der jährlichen Inventur – eine wichtige Grundlage.
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie nicht nur die gesamte Buchhaltung, inklusive Lohnabrechnungen, sondern erstellt selbstverständlich auch den Jahresabschluss.
Neben der klassischen Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung gibt es die Möglichkeit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese vereinfachte Gewinnermittlung ist für bestimmte Unternehmer gedacht und verzichtet auf:
- Doppelte Buchführung
- Bilanzierungspflicht
Stattdessen erfolgt die Gewinnermittlung nach der Formel:
- Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
Laut § 4 Abs. 3 EStG können alle Steuerpflichtigen, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, diese vereinfachte Methode nutzen.
Nicht jeder Unternehmer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die EÜR kommt insbesondere für folgende Unternehmen infrage:
- Freiberufler (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler)
- Kleingewerbetreibende ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb
- Selbstständige Handelsvertreter
- GbR-Gesellschaften
Auch bestimmte Einzelkaufleute können unter den Bedingungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG, 2009) auf eine Bilanzierung verzichten. Voraussetzung:
- Umsatzerlöse ≤ 500.000 €
- Jahresüberschuss ≤ 50.000 €
- Zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage unterhalb dieser Werte

