WEITERE RECHTSGEBIETEVertragsrecht
Ob zwischen Privatpersonen oder Unternehmen – ein Vertrag legt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner fest und sorgt für Rechtssicherheit. Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten, zu prüfen und durchzusetzen.
Prüfung von Verträgen – Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, analysiere ich mögliche rechtliche Fallstricke.
Erstellung individueller Verträge – Maßgeschneiderte Vertragsdokumente, die Ihre Interessen optimal absichern.
Durchsetzung & Streitbeilegung – Ich vertrete Sie bei vertraglichen Auseinandersetzungen, außergerichtlich und vor Gericht.
Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet:
- Vertragspartner können grundsätzlich frei über Vertragsinhalte verhandeln.
- Vertragsklauseln dürfen nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
- Gesetzliche Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Rechtsnormen sind einzuhalten.
Ein Vertrag kann unwirksam sein, wenn er:
- Gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (z. B. sittenwidrige Klauseln)
- Unter Drohung oder Zwang abgeschlossen wurde
- Durch Täuschung oder arglistige Irreführung zustande kam
- Mit einem nicht geschäftsfähigen Vertragspartner geschlossen wurde
Ein unwirksamer Vertrag kann rechtlich angefochten und für nichtig erklärt werden. Daher ist eine rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss essenziell.
- Vor Vertragsabschluss: Prüfung von Miet-, Kauf-, Arbeits-, Dienstleistungs- oder Gesellschaftsverträgen
- Bei Vertragsgestaltung: Erstellung wasserdichter Klauseln zur Risikominimierung & Absicherung Ihrer Interessen
- Bei Streitigkeiten: Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder Abwehr unberechtigter Forderungen

