FACHGEBIET VERWALTUNGSRECHTBauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bebauungsplanrecht (Städtebaurecht) ein zentraler Bestandteil des Öffentlichen Baurechts. Es regelt die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Die wesentlichen Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen, in Nordrhein-Westfalen insbesondere in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000.
Wichtige Regelungen im Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht hat vor allem das Ziel, Sicherheitsanforderungen im Bauwesen durchzusetzen und Gefahren zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem:
- Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden
- Vorschriften zur Materialbeschaffenheit von Baumaterialien
- Regelungen zum baulichen Brandschutz
- Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen
Ein Bauantrag kann nur dann genehmigt werden, wenn das Bauvorhaben mit den geltenden Vorschriften und der Bauleitplanung übereinstimmt. Das bedeutet, dass es den gemeindlichen Bebauungsplänen nicht widersprechen darf oder – bei Vorhaben im unbeplanten Innen- und Außenbereich – die Anforderungen der §§ 34 und 35 BauGB erfüllt.

Vertretung im Bauordnungsrecht – Ihr Anwalt für Bau- und Verwaltungsrecht
Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Einhaltung des Bauordnungsrechts zuständig. Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Gewerbetreibende in allen Fragen des Bauordnungsrechts – sei es in Verfahren vor der Bauaufsicht oder bei Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten.
