1. Steuerliche Neuregelungen

  1. Das Kindergeld steigt auf 259,00 € pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag wird im Kalenderjahr 2026 für Eltern auf 6.828,00 € (3.414,00 € pro Elternteil) angehoben.
  2. Die Minijob-Grenze steigt auf 603,00 € monatlich. Die Übergangsregelung (Midijob) gilt für einen monatlichen Verdienst zwischen 603,01 € bis 2.000,00 €.
  3. Zum 01.01.2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348,00 € angehoben, für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt der Grundfreibetrag dann 24.696,00 €.
  4. Verabschiedet wurde das Aktivrentengesetz. Dies enthält die Einführung eines Steuerfreibetrages bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung i.H.v. von 2.000,00 €
    monatlich. Dies betrifft Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig, für  Arbeitnehmer lediglich der ermäßigte Krankenversicherungssatz und die Pflegeversicherung. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind allerdings ebenso wie für über die Regelaltersgrenze hinaus aktive Beamte und geringfügig Beschäftigte ausgeschlossen. Der Freibetrag wird nur anteilig gewährt, für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.
  5. Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000,00 € auf 3.300,00 € und die Ehrenamtspauschale von 840,00 € auf 960,00 € erhöht.
  6. Die Entfernungspauschale von 0,38 € gilt nunmehr bereits ab dem 1. Entfernungskilometer. Bisher konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 € und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 0,30 €
    angesetzt werden.
  7. Ab dem 01.01.2026 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % abgesenkt. Die Ermäßigung des Steuersatzes soll weiterhin nur für die Abgabe von Speisen
    gelten, nicht aber für die von Getränken. Damit wird sich ab dem 01.01.2026 die Unterscheidung zwischen der bisher auch schon begünstigten Abgabe von Speisen außer Haus und den Restaurantdienstleistungen erübrigen.
  8. Hinzuweisen ist hinsichtlich der Abgabefrist für Steuererklärungen, insbesondere der Einkommensteuererklärung, darauf, dass diese sich für steuerlich beratene Steuerpflichtige wie folgt darstellt:
    Für das Kalenderjahr 2024: 30.04.2026
    Für das Kalenderjahr 2025: 01.03.2027
    Für die Folgejahre gilt wie in den Zeiten vor Corona die Abgabefrist zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Für das Veranlagungsjahr 2026 somit der 29. Februar 2028 (Schaltjahr).

2. Informationen zum Jahreswechsel im Sozialversicherungsrecht

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.812,50 € mtl., in der allgemeinen Rentenversicherung West und Ost auf 8.450,00 € mtl.
  2. In der Krankenversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz auch in diesem Jahr bei 14,60 %, zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von jetzt 2,90 %, der von den Krankenkassen
    individuell angepasst werden kann. Die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen wie bisher bei 18,6 %. Bei der Arbeitslosenversicherung beträgt der Satz 2,60 %. In der
    Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz bei 3,60 % (4,20 % für Kinderlose).
  3. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 €. Zum 01.01.2027 steigt er weiter auf 14,60 € je Stunde

3. Wir bitten alle Steuermandanten bis Mitte Januar 2026 noch einmal um Hereingabe einer Fotokopie des aktuellen Personalausweises mit Vorder- und Rückseite! Dies ist aus Gründen der Geldwäsche zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Rückfragen zur Verfügung.

Auch an uns ist die allgemeine Erhöhung der laufenden Kosten nicht vorbeigegangen, dies betrifft insbesondere die IT-Systeme und damit zusammenhängende Kosten. Wir sind daher gehalten zum 01.01.2026 unsere Preise anzupassen und hoffen auf Ihr Verständnis.